Piercer
Piercings bei Minderjährigen
Zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr muss mindestens ein Erziehungsberechtigter mit gültigem Personalausweis anwesend sein. Dies reicht aus, solange beide Elternteile miteinander verheiratet sind und gemeinsam in einem Haushalt leben. Sollten die Eltern geschieden sein oder getrennt leben, benötigen wir den Sorgerechtsnachweis des anwesenden Elternteils. Sollte das Sorgerecht geteilt sein, müssen beide Elternteile zugegen sein. Zwischen dem 14. und 16. Lebensjahr müssen beide Elternteile mit gültigem Personalausweis und einem Ausweisdokument des Kindes, inklusive Lichtbild und Amtskennzeichen (Reisepass, o. ä.) anwesend sein.












